Häufige Fragen zur BuchholzCard

Häufig gestellte Fragen

Nein, die BuchholzCard kann nur stationär im Geschäft eingelöst werden.

Es sind Beträge zwischen 5 € und 150 € möglich.

Die BuchholzCard muss nicht komplett eingelöst werden. Bei den teilnehmenden Geschäften können beliebige Teilbeträge des Guthabens eingelöst werden, der Restbetrag bleibt für den nächsten Einkauf auf der Karte.

Ja, die Karte kann, nachdem das Guthaben eingelöst wurde, auch wieder aufgeladen werden.

Nein, einen PDF-Gutschein aus dem Onlineshop kannst du nicht wieder aufladen.

Das Guthaben hat ab dem Datum des Aufladens eine Gültigkeit von drei Jahren. Danach verfällt es.

Die BuchholzCard ist nicht personalisiert und somit auf jede andere Person übertragbar.

Das aufgeladene Guthaben können Sie jederzeit per Handy (einfach den QR-Code mit der Handykamera oder einem QR-Code Scanner scannen) und mit Eingabe des auf der Karte gedruckten Pins abfragen.

Für die Geschäfte besteht keine Verpflichtung, einen Restbetrag auszuzahlen.

Tut uns leid, niemand verliert gerne etwas. Der Gutschein ist wie Bargeld, wenn du ihn verloren hast ist er leider weg und kann nicht ersetzt werden.

Die BuchholzCard kann bei der Volksbank Lüneburger Heide, der Sparkasse Harburg-Buxtehude, dem Pop Art Cafe sowie in der Geschäftsstelle von Buchholz Marketing e.V. gekauft werden.

Außerdem ist die BuchholzCard zum Download als PDF in unserem Online-Shop erhältlich.