Für die sieben Schulen in Buchholzer Trägerschaft hat der Bund Fördermittel für fest eingebaute Belüftungsanlagen bewilligt.

Seit Monaten wogt sowohl bundesweit wie auch in Buchholz eine Debatte über den Einsatz von Luftfilteranlagen in Schulen. Zuletzt war in der Ratssitzung vor der Sommerpause intensiv über den Einsatz mobiler Lüftungsanlagen debattiert worden. Vor diesem Hintergrund ist im Buchholzer Rathaus Ende Juli eine Entscheidung gefallen: „Wir haben beim Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vorsorglich Förderanträge für die Beschaffung fest eingebauter Raumlufttechnischer Anlagen für unsere sieben Schulen gestellt“, berichtet Bürgermeister Jan-Hendrik Röhse. Die Entscheidungsfreude hat sich ausgezahlt: In der vergangenen Woche kam mit der Post die Zusage aus Berlin. „Wir bekommen für alle Schulen in unserer Trägerschaft Fördermittel in Höhe von insgesamt 2,89 Millionen Euro“, freut sich Röhse. Damit ist allerdings die Entscheidung über den Einbau besagter Anlagen noch nicht gefallen.

Während der Kreistag bereits Mitte August beschlossen hat, seine Schulen mit fest eingebauten Belüftungsanlagen auszustatten, steht die politische Entscheidung in Buchholz noch aus. Die wird zurzeit von der Verwaltung vorbereitet. Mit Blick auf die Verfügbarkeit der Geräte, die Realisierbarkeit vor Ort und den Kosten am jeweiligen Standort „erstellen wir eine Matrix, in der wir alle sieben Schulen genau betrachten“, erläutert das Stadtoberhaupt. Auch der seitens der Stadt aufzubringende Eigenanteil zum Bau der Anlagen wird sich in dem Papier finden. Klar ist jedoch, dass der Einbau festinstallierter Lüftungsanlagen nicht kurzfristig möglich sein wird.

Darüber hinaus wird es voraussichtlich schon Mitte September in der Wiesenschule einen Termin für den Test mobiler Luftfilteranlagen geben, zu dem die Mitglieder des Schulausschusses eingeladen werden. Der Landkreis hatte zwar auch entsprechende Versuche umgesetzt, aber „wir wollen uns ein eigenes Bild machen, unter welchen Bedingungen mobile Lüfter eingesetzt werden können und ob das praxistauglich ist“, erklärt Röhse. Allerdings: Selbst wenn mobile Luftreiniger angeschafft werden sollten, muss weiterhin regelmäßig gelüftet werden. Darauf weist auch das Umweltbundesamt ausdrücklich hin. Da in allen städtischen Schulen sehr gut gelüftet werden kann, ist zudem eine Förderung mobiler Anlagen ausgeschlossen. „Die Förderrichtlinie sagt klar und deutlich, dass Geräte nur für Einrichtungen gefördert werden, in denen eine Lüftung der Räume nur eingeschränkt oder gar nicht möglich ist.“

„Schließlich werden wir noch Geräte testen, die mittels UV-C Licht die Viren in der Luft elemenieren“, kündigt Röhse an. Die Ergebnisse würden zeitnah ausgewertet und der Politik zusammen mit dem Plan für den Einbau raumlufttechnischer Anlagen zur Entscheidung vorgelegt. „Der Maßstab für unser Votum wird, neben dem zeitlichen Aspekt, insbesondere die Effektivität der einzelnen Anlagen sein“, betont der Bürgermeister. „Im Vordergrund steht, die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler sowie aller in der Schule Beschäftigen bestmöglichlich zu schützen.“

Pressemitteilung der Stadt Buchholz i. d. Nordheide, H. Helms